ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Lieber Hotelgast,
bitte schenken Sie diesen Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen, die Ihnen vor der Buchung übermittelt werden, an. Sie gelten für alle Hotelbuchungen des Reiseveranstalters Vacation In Paradise GmbH & Co. KG, nachfolgend „Reiseveranstalter“.
1. Abschluss des Reisevertrages, Fremdleistungen
2. Bezahlung
3. Kinderermäßigungen
5. Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung, Reiseleitung
6. Leistungsänderungen
7. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/Stornogebühren
8. Umbuchung, Ersatzperson
9. Reiseversicherungen
10. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
11. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung
12. Schadenersatz
13. Verbraucherstreitbeilegung/OS-Plattform und Abtretung
14. Datenschutz
15. Allgemeines
1 Abschluss des Reisevertrages, Fremdleistungen
1.1 Mit der Annahme des Angebots, das Ihnen der Reiseveranstalter via e-Mail als Antwort auf Ihre unverbindliche Anfrage über die Webseite www.vacationinparadise.com gesendet hat, bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluss des Hotelbuchungsvertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes ist die Hotelbeschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für das jeweilige Hotel, soweit Ihnen diese bei Buchung vorliegen.
Der Hotelbuchungsvertrag kommt erst mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande, da dieser vom Hotel die Verfügbarkeit bestätigt bekommen muss. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form.
1.2 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Leistungen enthält. Bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien, vor allem im Reisebüro, ist diese in Papierform zu übergeben, ansonsten, insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr, reicht die Übermittlung auf einem dauerhaften elektronischen Datenträger.
Weicht die Bestätigung von dem ursprünglichen Angebot des Reiseveranstalters ab, ist der Reiseveranstalter an das neue Angebot 24 Stunden gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und Sie innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.
1.4 Die vom Reiseveranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Art. 250 § 3 Nrn. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Hotelbuchungsvertrages, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wird.
1.5 Wir weisen darauf hin, dass gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei Reiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen werden (Briefe, Telefon, Telekopie, E-Mail, SMS, Rundfunk, Telemedien, Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2 Bezahlung
2.1 Bei Vertragsabschluss wird gegen Übermittlung der Bestätigung eine Anzahlung in Höhe des im Angebot bzw. in der Rechnung genannten Betrages fällig.
2.2 Der restliche Preis ist vor Ort beim Check-in im jeweiligen Hotel fällig und dort zu begleichen. Bitte beachten Sie, dass alle Hotels außerhalb der EU in US Dollar zu begleichen sind, wodurch es zu Kursschwankungen kommen kann, die sich positiv oder negativ auf Ihren Gesamtpreis in Euro auswirken können. Dies liegt nicht im Einflussbereich des Reiseveranstalters und stellt daher ggf. keine Preiserhöhung dar. Der genaue US Dollar-Betrag für die Restzahlung steht in Ihrer Buchungsbestätigung und ist bindend.
2.3 Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 7) und Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffer 9) werden jeweils sofort fällig.
2.5 Zahlung direkt an den Reiseveranstalter
2.5.1 Wird in Ihrem Angebot die Zahlung per Überweisung angeboten, hat diese ausschließlich über die dort genannte Bankverbindung und unter Verwendung der Buchungsnummer im Verwendungszweck zu erfolgen. Der Reiseveranstalter benötigt dann den Vor- und Zunamen, die vollständige Adresse, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des Buchenden.
2.5.2 Wird in Ihrem Angebot die Zahlung mit einer Kreditkarte angeboten, benötigt der Reiseveranstalter Ihre Adresse oder ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers sowie Ihr Einverständnis zur Abbuchung von Ihrer Kreditkarte.
2.5.3 Wird in Ihrem Angebot die Zahlung mit einer Paypal angeboten, benötigt der Reiseveranstalter Ihre Adresse oder ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers.
2.5.4 Wird in Ihrem Angebot die Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren angeboten, benötigt der Reiseveranstalter ein sogenanntes „Mandat“, das die Belastung Ihres Girokontos mit dem zu zahlenden Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das Mandat ist Teil der Bestätigung.
2.6 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Reiseveranstalter von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Der Reiseveranstalter kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend den Ziffern 7.2, 7.5 verlangen. Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich der Reiseveranstalter zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 1,50 zu erheben und danach ggf. ein Inkassobüro einzuschalten. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
3 Kinderermäßigungen
Maßgebend ist das Kindesalter bei Reiseantritt. Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben.
Den Umfang der Kinderermäßigungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Bei falschen Altersangaben ist der Reiseveranstalter berechtigt, darauf beruhende Differenzen zum korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 50,– nach zu erheben.
Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Bearbeitungskosten bleibt Ihnen unbenommen.
5 Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung, Reiseleitung
5.1 Sonderwünsche
5.1.1 Sonderwünsche werden vom Reiseveranstalter nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Der Reiseveranstalter bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht ausgeschrieben sind, z. B. benachbarte Zimmer oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen. Bitte beachten Sie, dass innerhalb einer Wohneinheit nur identische Verpflegungsleistungen gebucht werden können. Dies gilt auch für mitreisende Kinder.
5.1.3 Bei von Reisenden im Zielgebiet gewünschten Hotelumbuchungen behält der Reiseveranstalter sich zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten die Erhebung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Person vor.
5.1.4 Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen die Leistungsbeschreibung dies ausdrücklich zulässt.
5.2 Reiseverlängerung
Falls Sie länger an Ihrem Urlaubsort bleiben wollen, nehmen Sie bitte möglichst frühzeitig Kontakt mit dem Reiseveranstalter auf.
Wir verlängern Ihren Aufenthalt gerne, wenn entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten verfügbar sind.
Die Kosten für eine Verlängerung sind sofort fällig.
5.3 Betreuung
Die Betreuung durch den Reiseveranstalter findet ausschließlich telefonisch/ via E-Mail statt. Vor Ort stehen Ihnen die Mitarbeiter des Palladium Travel Clubs im jeweiligen Hotel für Fragen zum Hotelaufenthalt und den inkludierten Sonderleistungen zur Verfügung.
6 Leistungsänderungen
6.1 Vor Vertragsschluss kann der Reiseveranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
6.2 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
6.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten.
6.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter ihm eine solche Reise angeboten hat.
Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 6.3. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
6.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend zu erstatten.
7 Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/ Stornogebühren
7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Beginn des Hotelaufenthalts vom Hotelbuchungsvertrage zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
7.2 Tritt der Kunde vor Beginn des Hotelaufenthalts zurück oder erscheint er nicht im Hotel (No-Show), so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist.
Die Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 7.4 festgelegt.
Sie bestimmen sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Die nachfolgenden Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn. Dem Kunden bleibt darüber hinaus der Nachweis offen, die dem Reiseveranstalter zustehenden Gebühren seien wesentlich geringer als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
7.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten ins Hotel begibt oder wenn die Reise wegen nicht vom Reiseveranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
7.4 Sofern im jeweiligen Angebot/ der Buchungsbestätigung nichts anderweitig spezifiziert wurde (z.B. bei nicht stornierbaren Sonderangeboten), beträgt der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren in der Regel pro Wohneinheit bei Stornierungen:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises
7.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
7.6 Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
8 Umbuchung
8.1 Bei den angebotenen Hotels sind Umbuchungen nur über eine Stornierung des ursprünglich gebuchten Hotelaufenthalts und eine nachfolgende Neubuchung möglich. Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Hauptgastes oder der Unterkunft.
Bitte achten Sie deshalb auch auf die korrekte Schreibweise Ihres Namens entsprechend Ihrem Pass.
9 Reiseversicherungen
Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Derartige Versicherungen werden jedoch nicht vom Reiseveranstalter angeboten, sondern sind von den Reisenden selbst abzuschließen.
10 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
10.1 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Reiseveranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis.
Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung oder eine Unterkunft, um die sich der Störer selbst kümmern muss, trägt der Störer selbst.
Der Reiseveranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen
Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
10.2 Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
10.3 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.
11 Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung
11.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht frei von Reisemängeln erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
11.2 Der Reisende kann eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht frei von Reisemängeln erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. Die sich aus einer Minderung des Reisepreises ergebenden Rechte verjähren nach den gesetzlichen Fristen. Für den Verjährungsbeginn gilt § 199 Abs. 1 BGB.
11.3 Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche noch Schadensersatzansprüche geltend machen.
11.4 Ist ein Hotelaufenthalt durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen.
Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
Er schuldet dem Reiseveranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen bzw. zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.
12 Schadensersatz
12.1 Bei Vorliegen eines Reisemangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist von dem Reisenden verschuldet, ist von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Reisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist und für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Er kann auch eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird.
12.2 Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden nicht schuldhaft herbeigeführt wird.
12.3 Deliktische Schadenersatzansprüche
Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
12.4 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reise sind.
Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
12.5 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten.
Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Reiseveranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.
12.7 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
12.7.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich den Mitarbeitern des Palladium Travel Clubs im jeweiligen Hotel bzw. dem Reiseveranstalter telefonisch und/ oder via E-Mail im Sinne der Ziffer 5.3 mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Die notwendige Telefonnummer sowie E-Mail-Adressen des Reiseveranstalters finden Sie in Ihrem Reiseplan oder in der Leistungsbeschreibung. Geben Sie bitte in jedem Fall die in den Reiseunterlagen genannte Vorgangs-/Reisenummer, das Reiseziel und die Reisedaten an.
12.7.2 Die Mitarbeiter des Palladium Travel Clubs sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche gegen den Reiseveranstalter anzuerkennen.
12.7.3 Bitte informieren Sie den Reiseveranstalter rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben.
12.8 Verjährung
Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Fristen. Für den Verjährungsbeginn gilt § 199 Abs. 1 BGB.
13 Verbraucherstreitbeilegung/ OS-Plattform und Abtretung
13.1 Verbraucherstreitbeilegung/OS-Plattform
Die Vacation In Paradise GmbH & Co.KG nimmt derzeit nicht an einem – für sie freiwilligen – Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil. Daher kann ein solches Verfahren und auch die von der EU Kommission unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ bereitgestellte Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (OS-Plattform) von unseren Kunden nicht genutzt werden.
13.2 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen oder Mitreisenden einer gemeinsam angemeldeten Gruppe.
14 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet.
Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.vacationinparadise.de/datenschutz
15 Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für den Reiseveranstalter
Vacation In Paradise GmbH & Co. KG
Julius-Palm-Str. 14a
53225 Bonn
Amtsgericht Bonn HRA 9334
Drucklegung: Januar 2020, 2. Auflage